01.01.2025
Die DAH Digital GmbH, Schulgasse 1/4, 2443 Leithaprodersdorf (nachfolgend „Agentur“), betreibt eine Agentur für digitales Recruiting und Arbeitgeberkommunikation und berät Unternehmen bei der Gewinnung qualifizierter Bewerber über digitale Medien.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen und Vertragsverhältnisse zwischen der Agentur und ihren Kunden.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Individuelle Vereinbarungen bedürfen der Schriftform; E-Mails gelten dabei ebenfalls als schriftlich.
Nach einem telefonischen oder persönlichen Vorgespräch unterbreitet die Agentur dem Kunden ein schriftliches Angebot inklusive Leistungsbeschreibung und Vergütung. Dieses Angebot ist 14 Tage ab Zugang beim Kunden verbindlich.
Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde
– das Angebot ausdrücklich (z. B. per E-Mail) bestätigt,
– oder durch schlüssiges Verhalten mit der Umsetzung beginnt, etwa durch die Bereitstellung von Unterlagen, Mitwirkung am Projekt, Wahrnehmung des Willkommensmeetings oder Zahlung.
Eine gesonderte Unterzeichnung der Auftragsbestätigung ist für den Vertragsschluss nicht erforderlich.
3.1 Gegenstand des Vertrags sind entgeltliche Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich Recruiting und Arbeitgeberkommunikation sowie die operative Umsetzung von Online-Marketing-Maßnahmen für den Kunden.
Dies umfasst insbesondere – jedoch nicht ausschließlich – folgende Leistungen:
- Identifikation von Arbeitgebervorteilen und Zielgruppen
- Erstellung eines Umsetzungsplans zur gezielten Ansprache regionaler Fachkräfte
- Entwicklung einer Online-Marketing-Strategie für Stellenanzeigen
- Gestaltung und Platzierung von Inseraten
3.2 Der konkrete Umfang der zu erbringenden Leistungen sowie die Vergütung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. Agenturvertrag. Darüber hinausgehende Leistungen sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
3.3 Die Agentur erbringt ihre Leistungen auf Grundlage eines Dienstvertrags im Sinne des § 1151 ABGB. Ein konkreter Erfolg – insbesondere eine bestimmte Anzahl an Bewerbungen oder Einstellungen – ist nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich schriftlich garantiert.
3.4 Alle von der Agentur zur Verfügung gestellten Inhalte (z. B. Inseratstexte, Zielgruppenvorschläge, Grafiken, Postings) sind vom Kunden binnen 14 Werktagen schriftlich freizugeben. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gelten die Inhalte als genehmigt. Dies stellt eine Rügeobliegenheit gemäß § 377 UGB dar.
3.5 Vorzeitiger Kampagnenstopp und Umbauoption
Sollte der Kunde im Laufe der Vertragslaufzeit – entgegen der vertraglichen Vereinbarung – die Fortsetzung einzelner Leistungen (z. B. die Durchführung einer Kampagne zur Bewerbergewinnung) nicht mehr wünschen, bleibt die vereinbarte Vergütung für die gesamte ursprünglich vereinbarte Laufzeit dennoch vollständig geschuldet.
Als kulantes Entgegenkommen bietet die Agentur in einem solchen Fall die Möglichkeit, das bereits erstellte Set-up einmalig für einen Aufpreis in Höhe von EUR 1.200,– netto (zzgl. etwaiger neuer Werbekosten) auf eine andere offene Position des Kunden umzubauen.
Die ursprünglich vereinbarte Vertragslaufzeit bleibt davon unberührt und beginnt insbesondere nicht erneut zu laufen.
4.1 Für eine ordnungsgemäße und fristgerechte Leistungserbringung durch die Agentur ist die aktive und qualitativ einwandfreie Mitwirkung des Kunden unerlässlich. Dies umfasst insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung sämtlicher für die Durchführung des Vertrags erforderlichen Informationen, Unterlagen und Entscheidungen sowie die Einbindung von qualifiziertem Personal auf Kundenseite.
4.2 Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche zweckmäßigen oder vertraglich vorgesehenen Mitwirkungs- und Beistellungsleistungen rechtzeitig, vollständig und kostenfrei zu erbringen. Die Agentur informiert den Kunden über alle ihr bekannten erforderlichen Mitwirkungspflichten rechtzeitig und nachvollziehbar.
4.3 Die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte (z. B. Texte, Fotos, Logos) sind vor Übergabe vom Kunden auf bestehende Urheber-, Kennzeichen- oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Die Agentur übernimmt hierfür keine Haftung. Wird die Agentur von Dritten wegen einer Rechtsverletzung in Anspruch genommen, verpflichtet sich der Kunde, die Agentur vollständig schad- und klaglos zu halten, einschließlich aller damit verbundenen Anwalts- und Gerichtskosten.
4.4 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig nach, ist die Agentur berechtigt, den Projektzeitplan sowie die Vergütung im erforderlichen Ausmaß anzupassen. Der Kunde kann aus der Verzögerung keine Schadensersatzansprüche gegen die Agentur ableiten. Der zusätzliche Aufwand wird gemäß der jeweils gültigen Preisliste der Agentur vergütet.
4.5 Bei Nichterfüllung einer Mitwirkungspflicht wird dem Kunden eine Nachfrist von 14 Kalendertagen gesetzt. Erfolgt auch innerhalb dieser Frist keine vollständige Nachholung der Mitwirkung, ist die Agentur berechtigt, vom Vertrag mit sofortiger Wirkung zurückzutreten. In diesem Fall wird das bis zur ersten regulären Kündigungsmöglichkeit auflaufende Entgelt sofort zur Zahlung fällig.
4.6 Garantiebedingungen für TOUCHPOINT Recruiting und Micro Employer Branding
Sofern ausdrücklich vereinbart, gewährt die Agentur eine Garantie für die erfolgreiche Vermittlung bzw. Einstellung einer bestimmten Anzahl an Bewerbern aus dem aufgebauten Bewerberpool. Die Garantie beinhaltet:
- eine kostenlose Verlängerung der Zusammenarbeit (exklusive Werbebudget),
- falls innerhalb des vereinbarten Zeitraums keine qualifizierte Einstellung erfolgt,
- oder ein eingestellter Kandidat das Unternehmen innerhalb der ersten vier Wochen wieder verlässt. (Probezeit)
Die nachstehenden Bedingungen stellen sicher, dass eine reibungslose und erfolgreiche Zusammenarbeit gewährleistet ist. Die Einhaltung aller Punkte ist Voraussetzung für das Wirksamwerden der Garantie.
a) Aktive Mitwirkung des Kunden
b) Realistische Stellenausschreibung
c) Sachlich begründete Ablehnung
d) Nachvollziehbare Kommunikation
e) Pünktliche Zahlung
f) Einhaltung der vereinbarten Gesprächstermine mit DAH Digital
Verlust der Garantie
Wird eine der oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllt, entfällt der Anspruch auf die Garantie ersatzlos.
5.1 Die Agentur ist nach Abstimmung des Umsetzungsplans mit dem Kunden berechtigt, für die Erbringung der vereinbarten Leistungen externe Produkte oder Dienstleistungen Dritter in Anspruch zu nehmen, insbesondere Marketing-Tools, Werbeschaltungen auf Social-Media-Plattformen, Online-Features oder sonstige technische Leistungen.
5.2 Der Kunde ermächtigt die Agentur ausdrücklich, solche Drittprodukte und -leistungen im Namen und auf Rechnung des Kunden zu beauftragen. In diesen Fällen kommt das Vertragsverhältnis unmittelbar zwischen dem jeweiligen Drittanbieter und dem Kunden zustande.
5.3 Die Agentur haftet nicht für Leistungsstörungen, Verzögerungen, Fehler oder sonstige Probleme, die im Zusammenhang mit solchen Drittprodukten und -leistungen auftreten, es sei denn, die Agentur hat diese vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
5.4 Etwaige Ansprüche oder Reklamationen im Zusammenhang mit Drittanbietern sind ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Anbieter direkt abzuwickeln. Der Kunde stellt die Agentur in diesem Zusammenhang von sämtlichen Ansprüchen Dritter vollständig frei.
6.1 Art und Zeitpunkt der Leistungserbringung sowie sämtliche Fristen, Liefer- und Umsetzungstermine sind – sofern verbindlich gewünscht – schriftlich im jeweiligen Agenturvertrag oder Projektplan festzuhalten. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung handelt es sich bei angegebenen Fristen um unverbindliche Richtwerte.
6.2 Die Agentur verpflichtet sich, vereinbarte Fristen unter Einhaltung der gebotenen Sorgfalt einzuhalten. Kommt es dennoch zu Verzögerungen, ist der Kunde erst dann berechtigt, gesetzliche Ansprüche geltend zu machen, wenn er der Agentur eine angemessene Nachfrist von mindestens 14 Kalendertagen gesetzt hat. Diese Frist beginnt mit Zugang eines schriftlichen Mahnschreibens.
6.3 Verstreicht die gesetzte Nachfrist fruchtlos, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Ein Anspruch auf Schadenersatz wegen Verzugs besteht ausschließlich bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung durch die Agentur.
6.4 Ereignisse höherer Gewalt oder andere unvorhersehbare, von der Agentur nicht zu vertretende Umstände – insbesondere Störungen durch Drittanbieter, Ausfälle technischer Systeme oder behördliche Maßnahmen – befreien die Agentur für die Dauer und den Umfang ihrer Auswirkungen von der Pflicht zur fristgerechten Leistung.
6.5 Gleiches gilt, wenn der Kunde seinen Mitwirkungs- oder Beistellungspflichten gemäß Punkt 4 nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt. In diesem Fall verschieben sich sämtliche betroffenen Termine und Fristen mindestens im Ausmaß des Verzuges des Kunden, ohne dass der Kunde hieraus Ansprüche ableiten kann.
7.1 Die Vertragsdauer wird im individuellen Agenturvertrag festgelegt. Sofern eine feste Laufzeit vereinbart ist, beginnt diese mit dem Onboarding-Gespräch („Willkommensmeeting“). Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der initialen Laufzeit automatisch um denselben Zeitraum, sofern er nicht von einer der Vertragsparteien mindestens vier Wochen vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.
Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist der fristgerechte Zugang der Kündigungserklärung bei der jeweils anderen Vertragspartei. Eine Kündigung gilt als zugegangen, wenn sie
– entweder per E-Mail an office@dahdigital.at,
– oder per eingeschriebenem Brief
übermittelt wurde.
7.2 Nach Ablauf der automatisch verlängerten Vertragslaufzeit kann der Vertrag jederzeit mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden.
7.3 Verlängerung bei Garantiefällen
Sofern im Rahmen der Leistung „TOUCHPOINT Recruiting“ oder „Micro Employer Branding“ eine Garantievereinbarung getroffen wurde (vgl. Punkt 4.6), gilt Folgendes:
- Erfolgt innerhalb der Vertragslaufzeit keine erfolgreiche Anstellung oder verlässt ein eingestellter Kandidat das Unternehmen innerhalb von vier Wochen, verlängert sich die Betreuung einmalig und kostenfrei (exklusive Werbebudget), bis der Kunde einen Mitarbeitenden eingestellt hat, der mindestens vier Wochen im Unternehmen tätig ist.
- Voraussetzung dafür ist, dass alle Bedingungen gemäß der Garantievereinbarung eingehalten wurden (siehe Punkt 4.6).
7.6 Erfolgt in einem Garantiefall keine fristgerechte Kündigung durch den Kunden – auch bei Nichterfüllung der Garantie – verlängert sich der Vertrag automatisch um die jeweilige wie in der ursprünglich vereinbarte Laufzeit weiter. Alle bisherigen Vertragskonditionen, insbesondere die monatliche Betreuungspauschale, bleiben unverändert aufrecht.
8.1 Die Vergütung für die Leistungen der Agentur richtet sich nach dem im jeweiligen Agenturvertrag festgelegten Pauschalhonorar. Etwaige besondere Zahlungsmodalitäten (z. B. Ratenzahlungen, Zahlungszeitpunkte, Einmalbeträge) werden gesondert und schriftlich vereinbart.
8.2 Sofern im Agenturvertrag nicht abweichend geregelt, entsteht der Vergütungsanspruch der Agentur mit Beginn der Leistungserbringung. Die Agentur ist berechtigt, zur Absicherung ihres Aufwands angemessene Vorschüsse zu verlangen.
8.3 Sämtliche Preise und Honorare verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer sowie etwaiger sonstiger gesetzlicher Abgaben, Gebühren oder Steuern.
8.4 Kostenvoranschläge der Agentur sind – sofern nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet – grundsätzlich unverbindlich und freibleibend.
8.5 Zahlungen sind – sofern nicht anders vereinbart – innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen in Höhe von 10 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank, beginnend mit dem Tag der Fälligkeit.
8.6 Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche durch verspätete Zahlungen entstehenden Kosten – insbesondere Mahnspesen, Inkassokosten und Kosten zweckentsprechender rechtlicher Vertretung – zu tragen.
8.7 Eine Aufrechnung gegen Forderungen der Agentur ist nur zulässig, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten, von der Agentur schriftlich anerkannt oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt wurde. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden – insbesondere wegen behaupteter Mängel – wird ausdrücklich ausgeschlossen.
9.1 Der Kunde anerkennt, dass sämtliche Rechte – insbesondere Urheber-, Verwertungs- und Bearbeitungsrechte – an allen im Rahmen des Vertragsverhältnisses erbrachten geistigen Leistungen der Agentur (z. B. Konzepte, Strategien, Texte, Skizzen, Designs, Vorentwürfe, Analysen) ausschließlich bei der Agentur verbleiben. Dies gilt unabhängig davon, ob diese Leistungen urheberrechtlich geschützt sind oder nicht.
9.2 Der Kunde erhält – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – durch Zahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches (nicht ausschließliches), nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht („Nutzungsbewilligung“) an den überlassenen Leistungen, und zwar ausschließlich im vertraglich vereinbarten Umfang, Zweck, Gebiet und Zeitraum.
9.3 Weitergehende Nutzungen, Bearbeitungen, Vervielfältigungen, Veröffentlichungen oder Weitergaben an Dritte sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Agentur unzulässig. Die vollständige Bezahlung der geschuldeten Vergütung ist Voraussetzung für den Erwerb jeglicher Nutzungsrechte.
9.4 Leads und Kontaktinformationen:
Sofern im Rahmen der Zusammenarbeit Leads generiert werden, hat der Kunde das ausschließliche Nutzungsrecht an diesen für die Dauer von drei Monaten ab dem Zeitpunkt der Generierung. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Nutzung und teilt der Kunde der Agentur schriftlich (z. B. per E-Mail) mit, dass er auf die Nutzung verzichtet – oder unterbleibt jegliche Nutzung über den Dreimonatszeitraum hinaus – gehen die ausschließlichen Nutzungsrechte an den Leads automatisch auf die Agentur über.
9.5 Jegliche Änderungen oder Bearbeitungen von Leistungen der Agentur – insbesondere in Form von Adaptionen, Kürzungen, Erweiterungen oder Kombinationen mit anderen Inhalten – bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Agentur.
9.6 Die Agentur ist berechtigt, entstandene Werke und Ergebnisse für eigene Referenzzwecke (z. B. Portfolio, Website, Social Media, Werbeanzeigen) unter Wahrung etwaiger Vertraulichkeitspflichten zu verwenden, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich widerspricht.
10.1 Die Agentur verpflichtet sich, alle vom Kunden erhaltenen personenbezogenen Daten im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften – insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem österreichischen Datenschutzgesetz (DSG) – zu verarbeiten. Personenbezogene Daten werden ausschließlich zum Zweck der Vertragserfüllung verarbeitet.
10.2 Der Kunde ist verpflichtet, seinerseits sämtliche datenschutzrechtlichen Mitwirkungspflichten zu erfüllen – insbesondere im Hinblick auf die Bereitstellung, Richtigkeit und rechtmäßige Übermittlung der personenbezogenen Daten von Bewerbern oder anderen Dritten.
10.3 Die Parteien verpflichten sich wechselseitig, sämtliche ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnisse – insbesondere wirtschaftliche, technische, strategische oder personenbezogene Daten – streng vertraulich zu behandeln, angemessen zu sichern und nicht an Dritte weiterzugeben.
10.4 Diese Vertraulichkeitspflicht gilt über die Dauer des Vertragsverhältnisses hinaus zeitlich unbegrenzt.
10.5 Ausgenommen von der Geheimhaltungspflicht sind Informationen, die
- bereits öffentlich bekannt waren oder ohne Vertragsverletzung öffentlich bekannt werden,
- nachweislich rechtmäßig von Dritten erlangt wurden,
- oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen.
11.1 Der Kunde trägt die Beweislast für das Vorliegen eines Mangels der von der Agentur erbrachten Leistungen. Die gesetzliche Vermutungsregel des § 924 ABGB (Mangelhaftigkeit bei Übergabe) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
11.2 Die Agentur haftet dem Kunden – aus welchem Rechtsgrund auch immer – ausschließlich für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Eine Haftung der Agentur für leichte Fahrlässigkeit ist – ausgenommen bei Personenschäden oder im Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes – ausgeschlossen.
11.3 Die Haftung der Agentur ist der Höhe nach mit dem Netto-Gesamtwert des betreffenden Agenturvertrags (exklusive Steuern und Abgaben) begrenzt. Für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, erwartete aber nicht realisierte Einsparungen, Betriebsunterbrechungen oder Vermögensschäden wird keine Haftung übernommen.
11.4 Der Nachweis für das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz liegt beim Kunden.
11.5 Sämtliche Schadenersatzansprüche gegen die Agentur, die nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden, sind bei sonstigem Ausschluss binnen sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger gerichtlich geltend zu machen.
11.6 Eine Gewährleistungspflicht der Agentur für Werbewirkung, Kampagnenerfolg, Bewerberqualität oder -quantität besteht nicht, sofern nicht ausdrücklich schriftlich garantiert. Die Agentur schuldet im Rahmen von Recruiting- und Marketingmaßnahmen keine Erfolgs- oder Platzierungsgarantie.
12.1 Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bestimmungen dieser AGB und den individuell im Agenturvertrag vereinbarten Regelungen geht der Agenturvertrag vor.
12.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder eines darauf beruhenden Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung gilt durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.
12.3 Sofern im Agenturvertrag nicht ausdrücklich anders vereinbart, gilt der Sitz der Agentur als Erfüllungsort für sämtliche Leistungen.
12.4 Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB oder einem darauf basierenden Vertrag – einschließlich über das Zustandekommen eines solchen Vertrages – ist ausschließlich das sachlich zuständige Gericht am Sitz der Agentur in 7000 Eisenstadt, Österreich, zuständig.
12.5 Diese AGB sowie sämtliche Verträge, die auf Grundlage dieser AGB geschlossen werden, unterliegen ausschließlich dem materiellen Recht der Republik Österreich unter Ausschluss der Verweisungsnormen sowie des UN-Kaufrechts (CISG).